Militaria geerbt: Was tun?

Beim Ausräumen einer Wohnung tauchen Orden, ein Dolch, alte Fotos oder ein Soldbuch auf. Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie Sie damit umgehen.

Lesezeit etwa 6 Minuten · Stand 11.10.2026

Kurz gesagtNichts wegwerfen, nichts reinigen, nichts trennen. Der private Besitz historischer Militaria ist in der Regel erlaubt; bei Schusswaffen und Munition gelten strenge Regeln. Für den Wert lohnt sich eine Einschätzung durch Fachleute, bevor Sie entscheiden, ob Sie behalten, spenden oder verkaufen.

Zuerst: in Ruhe sortieren, nichts wegwerfen

Viele Erben stoßen beim Ausräumen auf einen Karton mit Orden, Abzeichen, Briefen oder einem Fotoalbum. Der erste Impuls ist oft, die Sachen schnell loszuwerden, sei es aus Unsicherheit oder weil die Zeit drängt.

Nehmen Sie sich trotzdem einen Moment. Solche Stücke können historisch wertvoll sein, und für die Familie sind Fotos und Briefe oft wichtiger als gedacht. Gerade unscheinbare Dokumente sind für Sammler und Historiker manchmal interessanter als das auffälligste Stück.

Was Sie sofort tun sollten

  • Nichts reinigen: Kein Polieren, Waschen oder Lackieren. Patina und Originalzustand bestimmen den Wert mit.
  • Nichts trennen: Orden, Urkunden, Fotos und Dokumente einer Person gehören zusammen.
  • Herkunft notieren: Wem gehörten die Stücke? Gibt es Erzählungen in der Familie? Schon wenige Stichworte helfen.
  • Sicher lagern: trocken, nicht im feuchten Keller, Klingen außer Reichweite von Kindern.
  • Fotos machen: Ein Überblick über alles und Detailfotos der auffälligsten Stücke genügen für den Anfang.

Ist der Besitz überhaupt erlaubt?

Der private Besitz historischer Orden, Dokumente, Fotos oder Uniformteile ist in Deutschland in der Regel erlaubt, auch wenn sie Kennzeichen aus der NS-Zeit tragen. Strafbar ist nach § 86a StGB vor allem das öffentliche Verwenden und Verbreiten solcher Kennzeichen, etwa in einer Kleinanzeige mit unverdecktem Hakenkreuz.

Bei Waffen gelten eigene Regeln. Dolche und Säbel dürfen Erwachsene in Deutschland in der Regel ohne Erlaubnis besitzen. Für Schusswaffen und Munition gilt das nicht: Wenn Sie so etwas finden, wenden Sie sich bitte umgehend an die zuständige Waffenbehörde. Granaten, Patronen oder andere Sprengkörper fassen Sie nicht an und verständigen die Polizei.

Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Mehr zu § 86 und § 86a StGB finden Sie auf unserer Seite Rechtslage.

Was sind die Sachen wert?

Das lässt sich ohne genauen Blick kaum sagen. Viele Stücke wurden in großer Zahl hergestellt und haben einen überschaubaren Wert, andere sind selten und gesucht. Entscheidend sind Originalität, Zustand, Vollständigkeit, Herkunft und die aktuelle Nachfrage.

Preise aus Online-Inseraten helfen wenig: Dort stehen Wunschpreise, und nicht jedes angebotene Stück ist echt. Eine kostenlose Einschätzung durch Fachleute gibt Ihnen eine realistische Grundlage. Mehr dazu im Ratgeber Was sind meine Militaria wert?

Behalten, spenden oder verkaufen?

Es gibt kein Richtig oder Falsch. Diese Möglichkeiten haben Sie:

  • Behalten: Erinnerungsstücke können in der Familie bleiben. Bewahren Sie Dokumente trocken und lichtgeschützt auf.
  • Spenden: Museen und Archive interessieren sich manchmal für zusammenhängende Nachlässe, vor allem mit Dokumenten und Fotos.
  • Verkaufen: an einen Händler, über eine Auktion oder privat. Ein Händler kauft direkt und ohne Wartezeit, eine Auktion kann bei seltenen Stücken mehr bringen, kostet aber Gebühren und Zeit. Privatverkäufe über Kleinanzeigen sind wegen der Rechtslage und vieler Plattformverbote heikel.

Auch eine Mischung ist möglich: Viele Familien behalten einzelne Erinnerungsstücke und verkaufen den Rest.

So läuft ein Verkauf an uns ab

  1. Senden Sie uns Übersichts- und Detailfotos über das Formular oder per WhatsApp.
  2. Sie erhalten eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung. Wir erklären Ihnen, was Sie haben.
  3. Möchten Sie verkaufen, nennen wir Ihnen einen konkreten Preis.
  4. Übergabe per Versand oder persönlich in Berlin, Auszahlung per Überweisung, PayPal oder bar.

Häufige Fragen

Muss ich geerbte Orden mit Hakenkreuz abgeben?

Nein. Der private Besitz ist in der Regel erlaubt. Strafbar ist vor allem das öffentliche Zeigen und Verbreiten der Kennzeichen (§ 86a StGB). Beim Verkauf an uns prüfen wir die rechtlichen Fragen für Sie.

Darf ich Ihnen Fotos von Stücken mit Kennzeichen schicken?

Ja. Für die Einschätzung brauchen wir die Stücke so, wie sie sind. Die Fotos nutzen wir ausschließlich für Ihre Anfrage.

Was mache ich, wenn ich eine Schusswaffe oder Munition finde?

Nicht anfassen oder verändern und umgehend die zuständige Waffenbehörde oder die Polizei informieren.

Ich möchte einige Stücke behalten. Geht das?

Natürlich. Sie entscheiden, was Sie abgeben. Wir machen auf Wunsch auch ein Angebot für einzelne Stücke.

Haben Sie etwas, das wir uns ansehen sollen?

Senden Sie uns einfach Fotos. Die Ersteinschätzung ist kostenlos, und Sie entscheiden danach in Ruhe.